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Spezialthemen

Frauen und Kinder sind hinsichtlich Gewalt im häuslichen Bereich sowie als Opfer sexueller Gewalt besonders gefährdet. Überdies gibt es besondere Lebenssituationen, komplexe Problemkonstellationen und Umbrüche im Lebenslauf, welche die Vulnerabilität für Gewalterfahrungen potenziell erhöhen und die Beendigung von (fortgesetzter) Gewalt erschweren können. Hierzu zählen Behinderung, Krankheit, hohes Alter, ungesicherter Aufenthalts- und Minoritätsstatus (Hornberg et al. 2008).

Eine vertiefende Darstellung kann im Rahmen der vorliegenden Toolbox nicht geleistet werden. In der Toolbox sind exemplarisch einige besonders gefährdete Gruppen und die entsprechenden Unterstützungseinrichtungen aufgenommen worden.

Darstellung streitendes Paar
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Themen:

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Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein vielschichtiges Problem, das verschiedene Formen annehmen kann.

Gewalt an Kindern und Jugendlichen

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Mehrere Studien bestätigen die hohe Verletzbarkeit und Gefährdung insbesondere von Mädchen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, die häufig sexueller Gewalt in der Herkunftsfamilie ausgesetzt sind. 

Gewalt an Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung

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Gewalt gegen alte und pflegebedürftige Menschen kommt sowohl im häuslichen als auch im öffentlichen Bereich vor.

Gewalt gegen alte und pflegebedürftige Menschen

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Oftmals sind Frauen mit Migrationshintergrund mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt und haben es ganz besonders schwer, eine Gewaltbeziehung zu verändern oder daraus auszusteigen.

Gewaltbetroffene mit Migrationshintergrund

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Die im Gesundheitswesen tätigen Fachpersonen sollen dafür sensibilisiert werden, unter ihren Patientinnen und Patienten potenzielle Opfer von Menschenhandel zu erkennen und mit ihnen richtig umzugehen.

Betroffene von Menschenhandel

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​​​​​​Die österreichweite FGM/C Koordinationsstelle steht Hilfesuchenden, Expertinnen und Experten sowie Fachkräften und Communitys als Anlaufstelle zur Verfügung und bietet Beratung, Information und Unterstützung bei allen Fragen zum Thema weibliche Genitalverstümmelung.

Weibliche Genitalverstümmelung

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In Österreich ist Zwangsheirat seit 2016 in § 106a StGB als eigener Tatbestand festgelegt. 

Zwangsheirat und Kinderehe

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Im Alltag sehen sich LGBTIQ-Personen einer steigenden Anzahl von Übergriffen mit einer hohen Dunkelziffer und erheblichen gesundheitlichen Folgen ausgesetzt.

Gewalt gegen sexuelle oder geschlechtliche Minderheiten (LGBTIQ-Personen)